Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruthardt Softwaretechnik GmbH

Stand: Februar 2025

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ruthardt Softwaretechnik GmbH, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten für Geschäftskunden.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter erbringt seine Entwicklungs- und Programmier-Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen eines Dienstvertrags. Dies bedeutet, dass der Anbieter für die sorgfältige Erbringung der Leistungen verantwortlich ist, nicht jedoch für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs.
  2. Der Anbieter entwickelt und vertreibt Add-ins und CRM-Erweiterungen und Softwarelösungen, die als Softwarelizenz zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Add-ins werden dem Kunden ausschließlich als Lizenz zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ein Eigentumserwerb an der Software ist ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität der Software mit zukünftigen Versionen des CRMs oder anderen Drittanbieter-Produkten.
  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Tätigkeiten des Anbieters nicht als Werkvertrag (§ 631 BGB) zu verstehen.
  4. Softwareentwicklungs- oder Beratungsleistungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Technik und in enger Abstimmung mit dem Kunden.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die in Angeboten oder Kostenschätzungen angegebenen Aufwände basieren auf den zum Zeitpunkt der Schätzung vorliegenden Informationen und stellen keine verbindliche Preiszusage dar. Aufgrund unvorhersehbarer Faktoren kann der tatsächliche Aufwand um bis zu 20 % überschritten werden, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung bedarf. Der Kunde wird über eine solche Überschreitung unverzüglich informiert.
  3. Die in §2 2.2 genannte Software wird dem Kunden entweder durch einmaligen Erwerb einer unbefristeten Lizenz mit einer jährlichen Softwarepflege (genannt AGV – Aktualitätsgarantie-Vereinbarung) oder durch ein Miet-Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Eine Weitergabe, Vermietung, Modifikation oder Dekompilierung ist nicht gestattet. Die Lizenz umfasst keine Weitergabe an Dritte, kein Reverse Engineering und keine Nutzung über die vereinbarte Anzahl an Arbeitsplätzen hinaus.
  4. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
  5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
  6. Die geleisteten Arbeiten werden im monatlichen Aufwand und nach tatsächlichem Aufwand je angefangener Viertelstunde abgerechnet.

4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.
  3. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechƟgt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
  4. Bei langfristigen Projekten kann der Anbieter Teilrechnungen für erbrachte Teilleistungen stellen, dies passiert üblicherweise monatsweise.
  5. Die in §2 2.2 genannte Software hat im Falle eines Lizenzkaufs eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Softwarepflege verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht bis 30 Tage vor Ablauf des Nutzungszeitraums eine schriftliche Kündigung (per E-Mail) vorliegt. Das Mietmodell ist monatlich kündbar.

6. Updates, Wartung & Support der in §2 2.2 genannten Software

  1. Supportleistungen und Updates sind nicht automatisch Teil des Lizenzvertrags, sondern müssen gesondert beauftragt werden.
  2. Support wird ausschließlich für die aktuelle und die vorherige Voll-Version geleistet. Ältere Versionen können nur aus Kulanz supportet werden.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle durch den Anbieter erstellten Softwarelösungen, Quellcodes, Dokumentationen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software.
  3. Eine Weitergabe, Änderung oder der Verkauf der Software durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

8. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und die Software frei von wesentlichen Mängeln sind.
  2. Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  3. Die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
  3. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Bei wesentlicher Vertragsverletzung ist jede Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Leinfelden-Echterdingen